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Insolvenz - Sanierung
Die Insolvenz wird im allgemeinen Sprachgebrauch auch als Konkurs bezeichnet. Sie bringt zum Ausdruck, dass der Schuldner nicht mehr in der Lage ist, seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber den Gläubigern nachzukommen. Die Insolvenz geht in der Regel einher mit Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung.
Der Sinn der Insolvenz beziehungsweise dem dann folgenden Insolvenzverfahren ist es, die Zahlungsfähigkeit wieder herzustellen und damit den Fortbestand der Firma zu sichern, oder aber die Gläubiger durch eine geordnete Abwicklung zu schützen und ggf. die Ansprüche nach Quoten zu befriedigen. Nach Abschluss des Verfahrens, welches sich über Monate hinziehen kann, verfallen dann in der Regel die unbefriedigten Ansprüche der Gläubiger.
Man unterscheidet mehrere Arten der Insolvenz:
• Insolvenz von Unternehmen
• Insolvenz von Selbständigen und Freiberuflern
• Die Insolvenz einer Privatperson
Insolvenz von Unternehmen
Hier haben die Unternehmen langfristig höhere Zahlungsverpflichtungen, als sie durch ihre Zahlungseingänge abdecken können.
Externe Gründe sind:
Die Nachfrage für die gefertigten Produkte ist nicht mehr vorhanden oder Mitbewerber können deutlich günstigere Preise anbieten.
Interne Gründe sind:
Häufige Ursache ist hier mangelndes Controlling.
Insolvenz von Selbständigen und Freiberuflern
Häufigster Grund ist die fehlende Trennung der privaten und geschäftlichen Vermögensmassen. Der Schutz der Unternehmung einer natürlichen Person ist in der Regel unmöglich, da die Gläubiger im Rahmen der Vollstreckung den Zugriff auch auf die privaten Vermögensgegenstände haben.
In Krisenzeiten werden häufig auch private Mittel eingesetzt, um der drohenden Zahlungsunfähigkeit zu entgehen. Gerade Existenzgründer leiden in der Aufbauphase an zu geringem Eigenkapital, um so kurzfristige Engpässe auszugleichen. Lässt sich dann kein Geldgeber finden, droht bereits zu Beginn die Insolvenz.
Private Insolvenz
Als Privatinsolvenz wird die Insolvenz einer privaten Person bezeichnet. Die Abwicklung erfolgt nach einem vereinfachten Verfahren innerhalb des Insolvenzrechts.
Sanierung
Wirtschaftlich bedeutet der Begriff Sanierung die Wiederherstellung existenzerhaltender Gewinne. Der Begriff Sanierung vereint alle betriebswirtschaftlichen,, rechtlichen und steuerlichen Maßnahmen zur Gesundung des Unternehmens. Eine Sanierung wird ohne die Gläubiger betrieben und macht nur Sinn, wenn ausreichend Aussicht auf das Fortbestehen und die Zahlungsfähigkeit des eigenen Unternehmens besteht.
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